Isch 'abe gar kein Untertitel...

E-Postbrief – das klingt böse

Bei der elektronischen Variante könne ein Polizeibeamter, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht habe, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich nicht einmal um ein schweres Vergehen handeln. Dies falle umso mehr ins Gewicht, als die Post eine Kopie dieses Briefes für einen nicht näher definierten Zeitraum speichere – ob man das wolle oder nicht. (Heise)

Übel. Das bedeutet doch auch, dass meine Korrespondenz gelesen werden kann, wenn ich jemandem an seine E-Postbrief-Adresse schreibe. Gute Nacht.

1 Kommentar

  1. officeheike70

    Das ist schon bei facebook so schlimm. Die tun wegen verifizierung angeblich was per sms schicken, das kam nie an, seitdem muss ich bei jeden Mist ein code entziffern (facebook…) Bei der Anmeldung verschickt aber auch die Post eine TAN per Kurzmitteilung aufs Handy. Mit dieser muss der Nutzer seine Anmeldung bestätigen. Wer kein Handy hat, kann den E-Postbrief nicht nutzen. Doch damit nicht genug: Nach einigen Tagen schickt die Post einen Registrierungscode nach Haus. Der berechtigt zur Anmeldung. Am Ende der Anmeldung muss der Briefeschreiber ein Formular für das Postident-Verfahren ausdrucken, zur Postfiliale gehen und sich ausweisen. Erst danach läuft das Versenden der Briefe online über Benutzername, Passwort und TAN – ähnlich wie beim Onlinebanking. Boaaahe kein Mensch hält sowas aus!

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