Denn Herr Jung trifft voll ins Schwarze:

Es [Das Bundesverfassungsgericht] hat nicht entschieden, was bei einem Angriff auf das Gemeinwesen oder auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt. (Spon, Hervorhebungen von mir)

Das sollte es schleunigst tun und gefährliche (Ab-)Knallköpfe wie Sie und Ihr Herrchen Schäuble ins Irrenhaus verbannen. (via)