Bei der elektronischen Variante könne ein Polizeibeamter, wenn er gegen jemanden einen Anfangsverdacht habe, bei der Post gegebenenfalls sogar E-Mails einsehen. Dabei müsse es sich nicht einmal um ein schweres Vergehen handeln. Dies falle umso mehr ins Gewicht, als die Post eine Kopie dieses Briefes für einen nicht näher definierten Zeitraum speichere – ob man das wolle oder nicht. (Heise)

Übel. Das bedeutet doch auch, dass meine Korrespondenz gelesen werden kann, wenn ich jemandem an seine E-Postbrief-Adresse schreibe. Gute Nacht.