Jetzt verstehe ich, warum man den Dicken damals nicht in Beugehaft genommen hat:
Wenn die Gefahr besteht, dass sich der Zeuge durch seine Aussage selbst belasten müsste, dürfen Zwangsmittel nicht angeordnet werden. (Süddeutsche)
Isch 'abe gar kein Untertitel...
Jetzt verstehe ich, warum man den Dicken damals nicht in Beugehaft genommen hat:
Wenn die Gefahr besteht, dass sich der Zeuge durch seine Aussage selbst belasten müsste, dürfen Zwangsmittel nicht angeordnet werden. (Süddeutsche)
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Da hätten wir aber auch selber drauf kommen können, wenn nicht müssen. 😉
Manchmal haben auch wir Bretter vorm Kopf.
Aber dennoch interessant, wie schnell man dann selber Mistgabel und Fackel in Händen hält. Irgendwie erschreckend. Ich glaube, tief in uns allen steckt ein kleiner BILD-Leser. *schauder*
Das ist wohl wahr.