Wie Heise heute ankündigt, scheint das OLG Hamburg dem Handeln von Folkert und Marion Knieper heute einen dicken Strich durch die saftigen Rechnungen zu machen:
Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. (…) Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fällen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz. (Heise)
Wie schon öfter angedeutet, würde ich sowieso nicht „Marions Kochbuch“ aufsuchen; wenn ich etwas Leckeres ausprobieren will, dann finde ich viele kreative Rezepte bei Chefkoch.de!
Kann Dir da nur zustimmen. Chefkoch.de ist auch meine erste Adresse für Rezepte alöler Art von Hausmannskost bis Extrem-Dinner-für-Zwei
Da bin ich aber froh, dass das Gericht so entschieden hat.
Der Versuch im Internet Geld zu machen, in dem man unbescholtene Bürger verklagt ist eine Unverschämtheit.
Leute aufgepasst! Es scheint weiter zu gehen mit den Abmahnungen von „Marion“ http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-folkert-knieper-marions-kochbuch-de.html