Isch 'abe gar kein Untertitel...

Unverständnis

Was ich nicht verstehen kann, ist, wieso jemand, der sich aktiv bis zur Besinnungslosigkeit besaufen kann, vor Gericht als „vermindert schuldfähig“ gilt? Das weiß man doch vorm Entkorken, dass mit dem Zeug im Kopp einiges schieflaufen kann…

5 Kommentare

  1. Boris

    Diese obskure Rechtskonstruktion habe ich auch noch nie verstanden. Vielleicht mag man einfach Straftätern mit einem Maximum an Verständnis und Wohlwollen gegenübertreten.

  2. Eberon

    Eigentlich ist es ganz einfach: Das Besaufen tut man voll zurechnungsfähig. Da Besaufen aber nicht strafbar ist, wird man dafür nicht bestraft. Die eigentlich strafbare Handlung begeht man betrunken, also vermindert schuldfähig.

    So lange man also nicht das betrinken (direkt oder indirekt) strafbar machen will … 😉

    (Ich hätte nichts gegen ein generelles Alkoholverbot. Geht bei anderen Drogen ja auch. Andererseits mag ich das Zeug eh nicht. ;-))

  3. Hokey

    Naja, aber man weiß ja, dass nicht alles unbedingt so richtig „tickt“, wenn man sich betrinkt und manche „kutlivieren“ das auch, indem sie sich Mut ansaufen, um dann auf Prügeltour zu gehen. Persönlich sehe ich das nicht als strafmindernd, wenn sich voll geistesfähige Menschen das Hirn bewusst ausknipsen. Und ich trinke durchaus genre mal ein Glas Wein oder eine Flasche Bier.

  4. Eberon

    Aber bestenfalls wäre es dann doch noch immer nur (schwer) fahrlässig und Straftaten muß man ja meist mit Vorsatz begehen.

    Oder sieh es mal andersum: Jemandem betrunken umboxen/-fahren/-bringen ist eben nicht so schlimm, als wenn man es vorsätzlich in nüchternem Zustand tut. Da muß eben schlicht und ergreifend eine Abstufung sein.

  5. Sebastian

    Richtig Eberon. Die Abstufung wird dann einfach gemacht, weil man Mental nicht mehr ganz bei der Sache ist und dein Gehirn in Teilen anders arbeitet, als wenn man nuechtern ist.

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